Supervisor:innen

Aus- und kontinuierlichen Weiterbildung von Psychotherapeut:innen. Sie dienen der fachlichen Reflexion, Qualitätssicherung und persönlichen Weiterentwicklung. Mit Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen und Anerkennung durch das Präsidium besteht die Möglichkeit, sich als DFT-Supervisor:in zertifizieren zu lassen und damit aktiv zur Förderung und Qualität psychodynamischer Aus- und Weiterbildung beizutragen. Eine bundesweite Übersicht zertifizierter DFT-Supervisor:innen unterstützt zudem dabei, qualifizierte Ansprechpersonen für Supervision und Selbsterfahrung zu finden.

Werden Sie DFT-Supervisor:in

Duale Anerkennung

Anerkennung beim Fachverband ermöglicht Anerkennung zur FB-Punktevergabe durch zuständige PTK.

Vernetzung

Vernetzung mit psychodynamischen Supervisorenkolleg:innen, interessierten Kolleg:innen und PiAs/PiW.

Voraussetzungen, Regelungen und Kosten

Interessierte Kolleg:innen haben die Möglichkeit, die offizielle Anerkennung als DFT-Supervisor:in zu erlangen. Voraussetzung für die Anerkennung ist zum einen, dass die Person Mitglied der DFT ist. Bei Ärzt:innen wird zudem die entsprechende Weiterbildung, bei Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:innen die Approbation mit der entsprechenden Fachkunde (Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) vorausgesetzt.

Darüber hinaus ist eine mindestens fünfjährige überwiegende Tätigkeit als Psychotherapeut:in erforderlich. Ergänzend muss eine mindestens dreijährige regelmäßige Lehrtätigkeit nachgewiesen werden, die die Vermittlung theoretischer und praktischer Inhalte in Form von Vorträgen oder Seminaren im Bereich der Psychotherapie umfasst. Diese Lehrtätigkeit muss an einem anerkannten Ausbildungsinstitut oder an einer Universität erbracht worden sein. Die Anerkennung als DFT-Supervisor:in wird zunächst auf fünf Jahre befristet und kann nach Ablauf durch einen erneuten Antrag verlängert werden. Für die Prüfung und den damit verbundenen Verwaltungsaufwand wird eine Akkreditierungsgebühr von 50,- € erhoben. Zur Beantragung senden DFT-Mitglieder die erforderlichen Unterlagen zusammen mit einem formlosen Antrag oder mit dem bereitgestellten Antragsformular an das DFT-Sekretariat.