23. August 2024
zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TV-L Wissenschaft. Die Stelle ist teilzeitgeeignet und es besteht die Option auf Entfristung.
Die Befristung der Tätigkeit erfolgt ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber*innen, die bereits zuvor in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern (in einer Dienststelle des Landes) gestanden haben, können daher nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden.
Wir suchen eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, die die Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit der Fachkunde für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Psychotherapie nachweisen kann bzw. die Approbationsprüfungen in den nächsten 6 Monaten absolviert haben wird. Die Universität Greifswald strebt an, dass sich die Verfahrensvielfalt in den Lehr- und Prüfungsformen sowie der Psychotherapiepraxis abbildet. Das Ziel des Lehrstuhls besteht darin, die Forschung, Lehre und Psychotherapiepraxis (umgesetzt im Zentrum für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche [ZPKJ]) zu verbinden.
Hauptaufgaben der Lehrtherapeut*innen bestehen in der Konzipierung und Umsetzung des Praxiseinsatzes im Modul „Berufsqualifizierende Tätigkeiten III (BQT-III) – ambulant“ im neuen Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gemäß der am 14.02.2020 vom Bundesrat verabschiedeten Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Der Praxiseinsatz wird in den Hochschulambulanzen für Forschung und Lehre (Kinder/Jugendliche) des ZPKJs durchgeführt. Dieser Masterstudiengang hat zum Wintersemester 2023/2024 begonnen.
Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.
Da im Bereich der zu besetzenden Stelle Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.
Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.
Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 24/B20 bis zum 28.08.2024 zu richten an:
Universität Greifswald
Institut für Psychologie
Frau Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier Franz-Mehring-Str. 47
17489 Greifswald