23. August 2024

Stellenausschreibung Psychotherapeut*in (Altersbereich Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene) bzw. Lehrtherapeut*in 24/B21

Psychotherapeut*in (Altersbereich Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene) bzw. Lehrtherapeut*in 24/B21

Universität Greifswald, 06.08.2024 / Bewerbungsfrist bis zum 28.08.2024

Am Institut für Psychologie, Lehrstuhl für Klinische Psychologie und Psychotherapie oder Lehrstuhl für Klinische Kinder- und Jugendpsychologie und -psychotherapie der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Greifswald ist vorbehaltlich haushaltsrechtlicher Regelungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt und zunächst befristet für die Dauer von 2 Jahre eine Stelle als vollzeitbeschäftigte*r

Psychotherapeut*in (Altersbereich Kinder- und Jugendliche oder Erwachsene) bzw. Lehrtherapeut*in

zu besetzen. Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 TV-L Wissenschaft. Die Stelle ist teilzeitgeeignet und es besteht die Option auf Entfristung.

Die Befristung der Tätigkeit erfolgt ohne Sachgrund gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Bewerber*innen, die bereits zuvor in einem befristeten oder unbefristeten Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber Land Mecklenburg-Vorpommern (in einer Dienststelle des Landes) gestanden haben, können daher nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden.

Wir suchen eine Persönlichkeit aus dem Bereich der Klinischen Psychologie und Psychotherapie, die die Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit der Fachkunde für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Psychotherapie nachweisen kann bzw. die Approbationsprüfungen in den nächsten 6 Monaten absolviert haben wird. Da die Verhaltenstherapie an den beiden Lehrstühlen bereits sehr gut abgedeckt ist und an der Universität Greifswald angestrebt wird, dass sich die Verfahrensvielfalt in den Lehr- und Prüfungsformen sowie der Psychotherapiepraxis abbildet, werden Kandidierende mit einer Approbation oder Zusatzausbildung in den anderen Verfahren bei der Auswahl bevorzugt. Das Ziel der beiden Lehrstühle besteht darin, die Forschung, Lehre und Psychotherapiepraxis (umgesetzt im Zentrum für Psychologische Psychotherapie [ZPP], sowie Zentrum für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche [ZPKJ]) zu verbinden.

Hauptaufgaben der Lehrtherapeut*innen bestehen in der Konzipierung und Umsetzung des Praxiseinsatzes im Modul „Berufsqualifizierende Tätigkeiten III (BQT-III) – ambulant“ im neuen Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie gemäß der am 14.02.2020 vom Bundesrat verabschiedeten Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO). Der Praxiseinsatz wird in den Hochschulambulanzen für Forschung und Lehre (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) des ZPPs und/oder des ZPKJs durchgeführt. Dieser Masterstudiengang hat zum Wintersemester 2023/2024 begonnen.

Arbeitsaufgaben:

  • Umsetzung des Praxiseinsatzes des Moduls BQT-III ambulant mit Befähigung von Studierenden, die Inhalte, die die Studierenden in der hochschulischen Lehre während der berufsqualifizierenden Tätigkeit II – vertiefte Praxis der Psychotherapie – erworben haben, in realen ambulanten Behandlungssettings und im direkten Kontakt mit Patient*innen im ambulanten Setting umzusetzen
  • Koordination des Praxiseinsatzes BQT-III (teil-)stationär
  • Durchführung psychotherapeutischer Krankenbehandlungen in den Hochschulambulanzenfür Forschung und Lehre (Erwachsene und Kinder/Jugendliche) des ZPPs und/oder des ZPKJs
  • Weiterbehandlung von Patient*innen bei Indikation nach Lehrtherapien im Kontext vom BQT-III ambulant
  • therapeutische und organisatorische Unterstützung bei der Etablierung des entsprechenden Richtlinienverfahrens in der Hochschulambulanz für Forschung und Lehre des ZPPs und des ZPKJs
  • Auswahl und Motivation geeigneter Patient*innen für die Lehre in den Bachelor- und Masterstudiengängen
  • Mitarbeit an der Organisation und Durchführung der Approbationsprüfungen
  • Anleitung von Studierenden im Rahmen ihrer Abschlussarbeiten im Bachelor- und Masterstudiengang

Einstellungsvoraussetzungen:

  • zum Zeitpunkt der Einstellung ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in Psychologie (für den Altersbereich Erwachsene) bzw. erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in Psychologie, Pädagogik, Sozialpädagogik oder Erziehungswissenschaften (für den Altersbereich Kinder und Jugendliche)
  • abgeschlossene oder unmittelbar vor (max. 6 Monate) dem Abschluss stehende Approbation als Psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in mit Fachkunde für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, analytische Psychotherapie, Verhaltenstherapie oder systemische Psychotherapie
  • sehr gute Kenntnisse sowie Lehrerfahrungen in der Vermittlung von psychotherapeutischen Kompetenzen (nachgewiesen z. B. durch exzellente Lehrevaluationen)
  • Erfahrung und Expertise in der Praxis des eigenen Richtlinienverfahrens und modernen Weiterentwicklungen in der Einzel- und Gruppentherapie
  • ausgewiesenes Interesse an der Konzipierung und Umsetzung des neuen Psychotherapie-Masterstudiengangs mit besonderem Fokus auf der BQT-III
  • Offenheit und Neugier für Verfahrensvielfalt
  • hohe soziale Kompetenz und Teamfähigkeit

Was wir Ihnen bieten:

  • eine dynamische Arbeitsatmosphäre in den wissenschaftlich-therapeutischen Teams der Lehrstühle an der renommierten Universität Greifswald
  • optimale Möglichkeiten für die Durchführung der patient*innenorientierten Lehre durch das ZPP und das ZPKJ, einschließlich des Psychotherapy Labs
  • innovative Möglichkeiten für Psychotherapieforschung durch das Psychotherapy Lab (insb. GPNS, einschließlich der Möglichkeit zu Prozessforschung, Videoanalysen, Big Data-Analysen) in der Forschungsambulanz des ZPP sowie in Forschungsprojekten im Rahmen des ZPKJs
  • Kooperation mit renommierten Universitätskliniken, psychosomatischen Kliniken und nationalen sowie internationalen Kooperationspartnern
  • Unterstützung bei einer Promotion oder Habilitation
  • Unterstützung beim Erwerben weiterer psychotherapeutischer Qualifikationen (wie z. B. Zertifizierung in modernen psychotherapeutischen Ansätzen, Supervisor*innenausbildung, Gruppenpsychotherapieausbildung)

Die familienfreundliche Universität liegt im „Land zum Leben“, nahezu direkt an der Ostsee, wobei Großstädte wie Berlin und Hamburg sich der Nähe befinden.

Diese Ausschreibung richtet sich an alle Personen unabhängig von ihrem Geschlecht.

Da im Bereich der zu besetzenden Stelle Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders willkommen und werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Gemäß § 68 Abs. 3 PersVG M-V erfolgt die Beteiligung des Personalrats in Personalangelegenheiten des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals nur auf Antrag.

Kosten, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, können vom Land Mecklenburg-Vorpommern leider nicht übernommen werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Einreichung der Bewerbung eine datenschutzrechtliche Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten durch uns darstellt. Näheres zur Rechtsgrundlage und Datenverwendung finden Sie hier.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind vorzugsweise per E-Mail (eine pdf-Datei) unter Angabe der Ausschreibungsnummer 24/B21 bis zum 28.08.2024 zu richten an:

Universität Greifswald
Institut für Psychologie
Frau Prof. Dr. Eva-Lotta Brakemeier Franz-Mehring-Str. 47
17489 Greifswald

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