Als Supervisor*in kann ein Mitglied der DFT auf Antrag vom Präsidium anerkannt werden, wenn es die folgenden Kriterien nachweislich erfüllt:
Anerkennung als ärztliche*r oder psychologische*r Psychotherapeut*in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (entsprechende Weiterbildung bei Ärzt*innen bzw. Approbation),
Fachkunde in Tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
mind. 5 Jahre Berufspraxis nach Anerkennung, bei überwiegender psychotherapeutischer Tätigkeit
mind. 3 Jahre regelmäßige Lehrtätigkeit in der Psychotherapie (Vermittlung theoretischer und praktisch fachlicher Inhalte in Form von Vorträgen oder Seminaren)
(Die Lehrtätigkeit muss an einem anerkannten Ausbildungsinstitut oder einer Universität erbracht werden.)
Die Anerkennung wird zunächst auf 5 Jahre befristet, danach ist ein Antrag auf Verlängerung möglich.
Für Prüfung und Verwaltungsaufwand berechnen wir für die Akkreditierung 50,- €.
Zur Beantragung der Anerkennung senden DFT-Mitglieder bitte entsprechende Unterlagen mit einem formlosen Antrag (oder dem Antragsformular oben) an das DFT-Sekretariat.
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