04.05.2023 / 20:00-21:30 Uhr
In diesem „Offenen Forum“ soll es um die Qualitätssicherung in der ambulanten Richtlinien-Psychotherapie gehen. Seit Einführung der Psychotherapie-Richtlinien (1967) wurde die Leistungspflicht der Krankenkassen mit einem Gutachtenverfahren (GAV) festgestellt. Dieses ungeliebte Instrument der Qualitätssicherung hatte den Vorteil, dass damit eine „vorgezogene Wirtschaftlichkeitsprüfung“ vorgenommen wurde. Regressforderungen, wie sie in der vertragsärztlichen Versorgung sonst üblich sind, kamen damit bei der ambulanten Richtlinienpsychotherapie nicht vor. Mit dem Gesetz zur Reform der Psychotherapie-Ausbildung (2019) wurde auch die Abschaffung des GAV beschlossen. Zugleich wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) aufgetragen, ein neues Verfahren zu implementieren: Die datengestützte einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung (DeQS).
In der Veranstaltung soll kurz der historische Hintergrund des GAV beleuchtet und das neue Verfahren (DeQS) in seinen Grundzügen skizziert werden. Es soll Raum geschaffen werden, um mögliche Konsequenzen für sowohl die individuelle Praxis als auch die ambulante Psychotherapie insgesamt zu diskutieren. Da der Vortragende als Psychotherapie-Gutachter (TP) tätig ist, können zugleich Fragen und Kommentare zum GAV erörtert werden.
Referent: Lars Hauten ist Dozent und Supervisor am Institut für PPT
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