9. Juli 2021

Klimaresolution des GKII – Konkretisierung

GK II_Klimaresolution

 

Resolution 

Die Potentiale psychotherapeutischer Expertise und verbandlicher Aktivitäten bei der Bewältigung der Klimakrise 

Konkretisierung1 von nachhaltigem Handeln und Klimaschutz 

GK II, Juli 2021, Berlin 

Der Gesprächskreis II (GK II) ist ein Zusammenschluss von 36 psychotherapeutischen Verbänden und vertritt über 66.000 Mitglieder. 

Die im GK II zusammen geschlossenen Verbände fordern, die Potentiale psychotherapeutischer Expertise und verbandlicher Aktivitäten bei der Bewältigung der Klimakrise zu nutzen. 

Die Klimakrise ist eine Folge menschlichen Handelns. Damit einhergehende destruktive Konsequenzen für unsere ökologischen Lebensgrundlagen gefährden nicht nur die physische, sondern auch die psychische Gesundheit. Der nötigen Umsetzung gesellschaftlicher Veränderungen stehen ökonomische Partial-Interessen entgegen, aber nicht nur. In der Klimakrise stehen persönliche Verarbeitungs- und Verhaltensweisen und gesellschaftliche Verhältnisse miteinander in Beziehung. 

Auch psychische Verarbeitungsprozesse spielen eine Rolle. Die Klimakrise ist eine elementare, aber sich anders als andere Krisen eher schleichend entwickelnde Bedrohung. Die Auswirkungen sind komplex und bisher noch nicht für alle direkt spürbar. Wir haben die Fähigkeit, Unangenehmes aus unserer Wahrnehmung zu verbannen, insbesondere, wenn es bedrohlich wirkt. Daher fällt eine adäquate Reaktion auf die Klimakrise schwer. Gleichzeitig sind mit der Klimakrise viele gesellschaftliche Veränderungen verbunden, die ein großes soziales Konfliktpotential beinhalten. 

Psychotherapeut:innen besitzen Fachwissen, das gerade bei augenscheinlich irrationalen und dysfunktionalen Strategien und Verhaltensweisen Wege und Möglichkeiten eröffnet. Sie sind in der Begleitung von konflikthaften Prozessen geschult. Daher kommt aktuell Psychotherapeut:innen eine besondere Verantwortung zu, sich auf Basis ihrer Fachlichkeit und ihrer Berufsethik aktiv in die individuelle wie auch gesellschaftliche Bewältigung der Klimakrise einzubringen. 

Der Beruf verpflichtet 

Psychotherapeut:innen können bei der Bewältigung sich verändernder Lebensbedingungen und daraus resultierender psychischer Belastungen unterstützen, sowohl auf individueller als auch gesellschaftlicher Ebene. Sie können dabei unterstützen, dass die Auseinandersetzung mit der Klimakrise nicht zur Überforderung wird, sondern sich in sachlich angemessenes Verhalten übersetzen kann. Sie können an der Bewahrung einer ökologischen Lebensgrundlage für die Menschen und einer möglichst friedlichen Bewältigung der aktuellen sozialen Konflikte maßgeblich mitarbeiten. 

Das Engagement von Psychotherapeut:innen ist nicht nur politisch sondern auch berufsethisch geboten. Ihr berufliches Handeln soll nicht nur auf das Individuum, sondern auch auf das Gemeinwohl und die gesundheitlichen Verhältnisse und Gerechtigkeit abzielen. 

Was können Verbände konkret tun? 

1. Berufs- und Fachverbände können umwelt- und klimapsychologische Inhalte anbieten und über neue Konzepte und aktuelle Forschungserkenntnisse informieren. Insbesondere sind sie in der Lage, individuelle und gesellschaftliche Verarbeitungsprozesse aufzuzeigen, die eine tiefgreifendere Auseinandersetzung mit dem Klimawandel und seinen Folgen verhindern. Dies ist auch eine Hilfestellung, den beruflichen Alltag ihrer Mitglieder an neu auftretende Problemlagen wie die Klimakrise anzupassen. Damit leisten die Verbände einen wichtigen Beitrag zur Förderung der psychotherapeutischen Fachlichkeit in Theorie und Praxis. Dies trägt dazu bei, dass die besondere professionelle Expertise von Psychotherapeut:innen gesellschaftlich eingebracht werden kann und stärkt damit das professionelle Bewusstsein der Mitglieder. 

2. Gleichzeitig stellen Verbände vertrauenswürdige und überparteiliche Informationsquellen für Öffentlichkeit und Politik dar und können damit bspw. die Klimakommunikation in der Gesellschaft wirksam und empirisch fundiert stärken. 

3. Sie können das eigene Handeln kritisch auf Nachhaltigkeit hinterfragen und damit zum Erreichen der Klimaschutzziele beitragen. Im Bereich der nachhaltigen Praxis oder Büroorganisation sowie der nachhaltigen Finanzanlage („Divestment“) sind konkrete Handlungsoptionen gegeben, die so weitreichend wie möglich umgesetzt werden sollten. 

4. Die Berufs- und Fachverbände vertreten zudem die politischen Interessen ihrer Mitglieder und arbeiten daran, die Rahmenbedingungen der Berufsausübung mitzugestalten, auch in Bezug auf die Erhaltung der ökologischen Voraussetzungen. 

5. Die Berufs- und Fachverbände können ihre gesundheits- und berufspolitischen Möglichkeiten nutzen, um auf eine klimafreundliche Gestaltung sowohl der berufspolitischen Arbeit als auch der ambulanten und stationären Versorgung im Gesundheitswesen hinzuwirken. 

PSYCHOTHERAPIEVERBÄNDE 

Psychotherapieverbände im Gesprächskreis II: 

AVM: Arbeitsgemeinschaft für Verhaltensmodifikation e.V. 

BAG: Berufsverband der approbierten Gruppenpsychotherapeuten 

bkj: Berufsverband der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeutinnen und –therapeuten e.V. 

BPP in der DGPT: Berufsverband der Psychologischen Psychoanalytikerinnen und Psychoanalytiker 

BVKP: Bundesverband der Klinikpsychotherapeuten 

bvvp: Bundesverband der Vertragspsychotherapeuten e.V. 

BVKJ: Bundesvereinigung Verhaltenstherapie im Kindes- und Jugendalter 

DFT: Deutsche Fachgesellschaft für Tiefenpsychologisch fundierte/Psychodynamische Psychotherapie 

DGAP: Deutsche Gesellschaft für Analytische Psychologie 

D3G: Deutsche Gesellschaft für Gruppenanalyse und Gruppenpsychotherapie 

DGH: Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie 

DGIP: Deutsche Gesellschaft für Individualpsychologie 

dgkjf: Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und Familientherapie 

DGK: Deutsche Gesellschaft für Körperpsychotherapie 

DGPs/Fachgruppe KliPs: Deutsche Gesellschaft für Psychologie, Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie 

DGPSF: Deutsche Gesellschaft für psychologische Schmerztherapie und –forschung 

DGfS: Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung e.V. 

dgsps: Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie 

DGSF: Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie und Familientherapie 

DGVT: Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie 

DPG: Deutsche Psychoanalytische Gesellschaft 

DPV: Deutsche Psychoanalytische Vereinigung 

DPGG: Deutsche Psychologische Gesellschaft für Gesprächspsychotherapie 

DPtV: Deutsche PsychotherapeutenVereinigung e.V. 

DDGAP: Deutscher Dachverband Gestalttherapie für approbierte Psychotherapeuten e.V. 

DFP: Deutscher Fachverband für Psychodrama e.V. 

DVT: Deutscher Fachverband für Verhaltenstherapie 

Ethikverein e.V.: Ethikverein e.V. – Ethik in der Psychotherapie 

GNP: Gesellschaft für Neuropsychologie 

GwG: Gesellschaft für Personenzentrierte Psychotherapie und Beratung 

MEG: Milton Erickson Gesellschaft 

NGfP: Neue Gesellschaft für Psychologie 

SG: Systemische Gesellschaft – Deutscher Verband für systemische Forschung, Therapie, Supervision und Beratung e.V. 

VIVT: Verband für Integrative Verhaltenstherapie 

VPP im BDP: Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im BDP 

VAKJP: Vereinigung Analytischer Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten