18. Mai 2021
Die DFT lehnt die geplanten Eingriffe in die Indikations- und Therapiehoheit in der Psychotherapie im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung GVWG entschieden ab und unterstützt die Stellungnahme der BPtK ausdrücklich. Psychotherapie muss qualitativ hochwertig eine individualisierte Diagnose und Behandlung beinhalten und darf nicht einem Rasterschema folgen.
Die Behandlung von komplex erkrankten Versicherten in der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung wird bereits durch die neue Richtlinie zu §92 Abs. 6b SGB V voraussichtlich im Herbst durch den G-BA verabschiedet, es bedarf zur Zeit also keiner zusätzlichen Regelungen hierzu.
20210517_pm_bptk_GVWG_Keine Raster-Behandlung in der Psychotherapie
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https://www.change.org/p/jens-spahn-keine-rasterpsychotherapie