17. Mai 2021

Anhörung des G-BA zu §92b Absatz 6b SGB V

Am 04.05. hat die DFT als Stellungnahme berechtigte Organisation an der Anhörung des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen) zur Erstfassung der Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf gemäß § 92 Absatz 6b SGB V teilgenommen.

 

Ziel ist, eine Richtlinie zu verabschieden, die eine Verbesserung der stationären und ambulanten Versorgung o.g. Versicherter durch interdiziplinäre Vernetzung und Zusammenarbeit ermöglicht. Diese Netzwerke sollen sowohl ärztlich-psychiatrisch als auch psychologisch-psychotherapeutisch geleitet werden können. Die Haltung der DFT ist in der Stellungnahme zu §92b Absatz 6b SGB V nachzulesen.

Stellungnahme §92